Bei einer Besprechung zum aktuell laufenden DFG-Projekt „Rechtebewehrtes Kleinschrifttum in Archiven – Archivische Verzeichnung, Rechteklärung und Bereitstellung von (teil)anonymen, vergriffenen und nicht kommerziellen Werken an Beispielen des Kleinschrifttums aus dem studentischen Kontext“ hat unlängst ein „bärenstarker“ Fund aus einem Flugblattband des Jahres 1993 für Aufruhr und Trubel im Kollegium und bei den Praktikant*Innen des Universitätsarchivs gesorgt.

Foto: Kirsten Sturm
Eine goldige Reliquie der Vergangenheit, gut gesichert, auf grünem Papier festgetackert und datiert mit einer Haltbarkeit bis zum Dezember 1993, die ihren Ursprung beim Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) hat. Anders als sich anhand des bekannten Werbespruchs der Firma Haribo vielleicht vermuten ließe, ist das Archivteam zwar amüsiert, jedoch keinesfalls froh über diesen Fund, denn es stellt sich die Frage: Was soll man nun mit dem Goldbären tun?
Aus einer konservatorischen und hygienischen Perspektive ist klar: Der Goldbär muss weg! Nahrungsmittel haben nichts im Archiv, und noch weniger im Archivgut zu suchen, bergen Risiken, Schädlinge anzulocken und können ein Nährboden für Keime und Anderes sein, was den Bestandsinhalten schaden würde. Ähnliche Risikofaktoren des üblichen Schriftguts eines Archivs wie Büroklammern und Tackernadeln würde man hier sofort herausnehmen, und die Archivalie sichern, digitalisieren und archivieren.
Doch kann man das von der Zeit gezeichnete Bärchen wirklich so ziehen lassen? Die Frage stellt sich, ob in fünfzehn, zehn oder gar schon fünf Jahren der einstige Inhalt und die Bedeutung der Kombination von RCDS-Wahlaufruf und Haribo-Tütchen ohne den Erhalt unseres kleinen Unruhestifters noch nachvollziehbar bleibt. Wie kann man denn überhaupt wissen, dass diese Erinnerung verbleibt, und schließlich ist das Erhalten solchen Wissens bekanntermaßen Sinn und Zweck eines Archivs.